Anfrage zur geplanten Regelung des Sitzungsortes in der Hauptsatzung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage fragt nach der rechtlichen Grundlage und Auslegung der geplanten Regelung zum Sitzungsort in § 9 Abs. 1 des Entwurfs der Hauptsatzung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stadt den Ort entschädigungsfähiger Fraktionssitzungen wirksam auf das Stadtgebiet Lage beschränken darf und ob dies mit § 45 GO NRW, der Entschädigungsverordnung NRW und der Fraktionsautonomie vereinbar ist.
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