AfD-Fraktion legt eigenen Entwurf für neue Geschäftsordnung des Rates vor

Betreff: Eigener AfD-Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lage

Veröffentlichungsdaten

  • Veröffentlichungsdatum: 21/05/2026
  • Status: veröffentlicht

Kurzbeschreibung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage hat einen eigenen Entwurf für eine neue Geschäftsordnung vorgelegt. Aus Sicht der Fraktion genügt der bisherige Entwurf weder inhaltlich noch handwerklich den Anforderungen an ein klares, rechtssicheres und praxistaugliches Regelwerk.

Pressemitteilung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage hat einen eigenen Entwurf für eine neue Geschäftsordnung des Rates vorgelegt. Anlass ist die anstehende Beratung über die Neufassung der Geschäftsordnung. Nach Auffassung der AfD-Fraktion weist der bisher vorliegende Entwurf erhebliche handwerkliche und inhaltliche Schwächen auf.

Aus Sicht der Fraktion ist eine Geschäftsordnung kein bloßes Verwaltungsdetail, sondern die verbindliche Grundlage für eine geordnete, faire und rechtssichere Ratsarbeit. Gerade deshalb muss ein solches Regelwerk klar strukturiert, juristisch sauber gefasst und in der kommunalpolitischen Praxis belastbar sein. Der vorliegende Entwurf wird diesem Anspruch nach Auffassung der AfD-Fraktion nicht gerecht.

Kritisch sieht die AfD-Fraktion insbesondere unnötige Kürzungen bewährter Regelungen, unsaubere Verweisungen sowie Schwächen in der inneren Systematik. Statt eine tragfähige und klar nachvollziehbare Grundlage für die Ratsarbeit zu schaffen, droht nach Einschätzung der Fraktion ein Regelwerk, das neue Unklarheiten erzeugt.

Mit ihrem eigenen Entwurf legt die AfD-Fraktion daher eine aus ihrer Sicht deutlich solidere und praxistauglichere Alternative vor. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, berücksichtigt die Hauptsatzung der Stadt Lage und hält zugleich an bewährten Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung dort fest, wo dies sachlich und rechtlich sinnvoll ist.

Zugleich wurde der Entwurf so angelegt, dass bei einer späteren politischen Entscheidung über die Einführung eines Livestreams öffentlicher Sitzungen nicht erneut die gesamte Geschäftsordnung überarbeitet werden müsste. Nach Auffassung der AfD-Fraktion wäre in einem solchen Fall im Wesentlichen eine Anpassung der Hauptsatzung ausreichend.

Dazu erklärt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage:
„Eine Geschäftsordnung muss klar, belastbar und rechtssicher sein. Wer die Regeln für die Ratsarbeit neu ordnet, darf kein unsauberes Stückwerk vorlegen. Genau deshalb haben wir einen eigenen Entwurf eingebracht, der praktikabel, durchdacht und an den tatsächlichen Anforderungen der Stadt Lage ausgerichtet ist.“

Die AfD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass nicht ein unausgereifter Entwurf beschlossen wird, sondern eine Fassung, die den Anforderungen an verlässliche kommunale Ratsarbeit tatsächlich gerecht wird.