Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage BV-037/2026 (TOP 25)

Betreff: Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage BV-037/2026 (TOP 25) – Prüfauftrag „Mindestausstattung/Überforderungsschutz“ (DStGB/Freiherr-vom-Stein-Institut)

Verfahrensdaten

  • Einbringungsdatum: 24/03/2026
  • Status: Eingebracht
  • Gremium: Rat der Stadt Lage

Kurzbeschreibung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage beantragt, die Beschlussvorlage BV-037/2026 zum Haushalt 2026 und Haushaltssicherungskonzept 2026 um einen Prüfauftrag zur kommunalen Finanzausstattung und zum grundgesetzlichen Überforderungsschutz zu ergänzen. Die Verwaltung soll bis spätestens 15.12.2026 eine prüffähige Dokumentation erarbeiten, die eine mögliche gerichtliche Geltendmachung kommunaler Finanzausstattungsansprüche sachgerecht prüfen lässt.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Beschlussvorlage BV-037/2026 wird um folgende Ziffer 5 ergänzt:

5. Prüfauftrag Finanzausstattung / Überforderungsschutz (DStGB/Freiherr-vom-Stein-Institut)

Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis spätestens 15.12.2026, jedenfalls vor Einbringung des Haushalts 2027, die tatsächlichen und rechnerischen Grundlagen in einer prüffähigen Dokumentation aufzubereiten, die erforderlich sind, um eine mögliche gerichtliche Geltendmachung kommunaler Finanzausstattungsansprüche nach Art. 28 Abs. 2 GG sachgerecht prüfen zu können. Grundlage sind die Maßstäbe des vom Deutschen Städte- und Gemeindebund über das Freiherr-vom-Stein-Institut in Auftrag gegebenen Gutachtens „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“.

Die Aufarbeitung umfasst mindestens:

Aufgabenbestand und Abgrenzung einschließlich methodischer Begründung,
typisierten Finanzbedarf der Pflichtaufgaben,
Einnahmemöglichkeiten und Ausschöpfung,
Gegenüberstellung von Finanzbedarf und Finanzmitteln,
Darstellung der freien Spitze und Gestaltungsspielräume,
auslöserbezogene Übersicht konnexitätsrelevanter Aufgaben- bzw. Standarderweiterungen,
prozessuale Vorprüfung mit möglichem Beschwerdegegenstand, Rechtsweg und Zulässigkeits-Checkliste.

Die Ergebnisse sind dem Rat als schriftlicher Bericht vorzulegen; sämtliche Tabellen und Übersichten sind zusätzlich als bearbeitbare Excel-Dateien bereitzustellen.

Mit diesem Beschlusspunkt werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel beschlossen; der Prüfauftrag ist im Rahmen der laufenden Verwaltungsaufgaben umzusetzen.

Begründung

Der Antrag dient der Herstellung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage zur Frage, ob und in welchem Umfang die Stadt Lage bei der kommunalen Finanzausstattung einem grundgesetzlich relevanten Überforderungsschutz unterliegt. Er greift die Maßstäbe des vom Deutschen Städte- und Gemeindebund über das Freiherr-vom-Stein-Institut in Auftrag gegebenen Gutachtens „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ auf.

Die Verwaltung soll deshalb die tatsächlichen, rechnerischen und methodischen Grundlagen so aufbereiten, dass eine mögliche gerichtliche Geltendmachung kommunaler Finanzausstattungsansprüche sachgerecht geprüft werden kann. Dazu gehören insbesondere die klare Abgrenzung der Aufgabenarten, die Ermittlung des typisierten Finanzbedarfs der Pflichtaufgaben, die Darstellung der Einnahmemöglichkeiten und ihrer Ausschöpfung, die Gegenüberstellung von Finanzbedarf und Finanzmitteln, die Darstellung verbleibender Gestaltungsspielräume sowie eine Übersicht möglicher konnexitätsrelevanter Aufgaben- und Standarderweiterungen.

Der Antrag trifft ausdrücklich keine Vorentscheidung über die Einleitung gerichtlicher Schritte. Er soll vielmehr sicherstellen, dass der Rat rechtzeitig vor Einbringung des Haushalts 2027 über eine belastbare, prüffähige Tatsachengrundlage verfügt.

Dokument

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