Änderungsantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lage
Betreff: Ersetzungsantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lage
Verfahrensdaten
Kurzbeschreibung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Lage beantragt, die vorgelegte Neufassung der Geschäftsordnung nicht in der eingebrachten Fassung zu beschließen. Stattdessen soll die als Anlage beigefügte überarbeitete Neufassung beschlossen werden. Ziel ist eine rechtlich sauberere, systematisch klarere und für die praktische Ratsarbeit besser geeignete Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Lage beschließt, die vorgelegte Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lage nicht in der eingebrachten Fassung zu beschließen.
Stattdessen beschließt der Rat die als Anlage beigefügte überarbeitete Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lage.
Begründung
Der vorgelegte Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung enthält zwar einzelne sachgerechte Aktualisierungen, weist jedoch in wesentlichen Punkten strukturelle, redaktionelle und inhaltliche Mängel auf.
Gegenüber der derzeit geltenden Geschäftsordnung wird insbesondere der bislang klar gegliederte Ordnungsteil in erheblichem Umfang verkürzt und in wesentlichen Teilen in nur einem Paragraphen zusammengeführt. Dadurch gehen Übersichtlichkeit, Regelungstiefe und Verfahrensklarheit verloren. Gerade die Vorschriften zu Ordnungsgewalt, Wortentziehung, Ausschluss aus der Sitzung und Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen müssen in einer Geschäftsordnung klar, abgestuft und unmittelbar handhabbar geregelt sein. Diesem Anspruch genügt der vorgelegte Entwurf nicht.
Hinzu kommen redaktionelle und systematische Schwächen. Der Entwurf enthält missverständliche beziehungsweise fehlerhafte Verweisungen und ist auch in seiner inneren Struktur nicht durchgehend sauber ausgearbeitet. Für ein Regelwerk, das den Ablauf der Ratsarbeit verbindlich ordnen soll, ist dies nicht ausreichend.
Darüber hinaus liegt der Entwurf im Ratsinformationssystem in voneinander abweichenden Fassungen vor. Das betrifft insbesondere die verwaltungsseitige Teilnahme am Ältestenrat. Für die Stadt Lage ist insoweit eine offene und belastbare Regelung erforderlich, die der tatsächlichen und künftigen Verwaltungsstruktur Rechnung trägt.
Die als Anlage beigefügte überarbeitete Neufassung beseitigt diese Mängel. Sie berücksichtigt die geltenden Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, hält die bewährte Systematik der bisherigen Geschäftsordnung dort aufrecht, wo dies aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität sinnvoll ist, und entwickelt die Geschäftsordnung zugleich an den erforderlichen Stellen sachgerecht weiter.
Die vorgeschlagene Fassung ist damit rechtlich sauberer, systematischer aufgebaut und für die praktische Ratsarbeit besser geeignet als der vorgelegte Verwaltungsentwurf.
